Grundwasserabsenkung/ Bauwasserhaltung

Vorübergehendes Absenken und Ableiten von Grund- und Quellwasser im Rahmen einer Baumaßnahme

Eine Grundwasserabsenkung ist gemäß dem entsprechenden Formular grundsätzlich beim Landratsamt ND-SOB bei

Frau Kreutzer, Tel.: 08431/ 57-495, Mail: birgit.kreutzer@neuburg-schrobenhausen.de

Herr Schnitzer, Tel.: 08431/57-344, Mail: felix.schnitzer@neuburg-schrobenhausen.de

Frau Rosskopf, Tel.: 08431/57-250, Mail: sylvia.rosskopf@neuburg-schrobenhausen.de

rechtzeitig vorher (i.d.R. 4 Wochen) zu beantragen.

Im Falle einer Zustimmung erhalten Sie in Form eines Bescheides eine „Wasserrechtliche Erlaubnis“. Die Kosten für diesen Bescheid sind beim Landratsamt zu erfragen.

Falls nicht anders möglich und ausnahmsweise in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden muss, ist dies bei uns als Kanalnetzbetreiber, Tel.: 08252/8941-0 zu beantragen.

Für die Einleitung von Grundwasser aus Baustellen in die Entwässerungsanlage beträgt die Gebühr pro Kubikmeter 50 % der Schmutzwassergebühr und somit derzeit 1,27€/m³.

Ungenehmigte Einleitungen werden sofort, ohne Berücksichtigung des Baufortschrittes, unterbunden und mit einem Bußgeld geahndet.