Information für unsere Fernwärmekunden - Entlastung nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

von Administrator (Kommentare: 0)

Der Ukraine-Krieg und seine Folgen haben zu erheblichen Verwerfungen auf dem Energiemarkt geführt. Dadurch sind die Energiepreise stark gestiegen. Nach dem am 12.11.2022 in Kraft getretenen Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz sollen Erdgas- und Wärmekunden aus Mitteln des Bundes entlastet werden.  Über diese Entlastungen möchten wir Sie nachfolgend informieren. Über weitere Entlastungsmaßnahmen, insbesondere die geplante Wärmepreisbremse, informieren wir Sie gesondert, sobald deren Inhalte feststehen.

Im Bereich Wärme erfolgt aufgrund anderer Marktgegebenheiten als bei Gas, eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 in Form eines pauschalen Betrags in Höhe von 120 % des für September 2022 zu zahlenden Abschlags. Die Leistung kann nach unserer Wahl durch Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen erfolgen.

Wir weisen darauf hin, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass wir im Rahmen der Abwicklung der Soforthilfe auch kundenbezogene Daten (Angaben zu den der Leistung zugrunde liegenden Kundenbeziehungen, zum Zweck der Plausibilisierung mit Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift sowie der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022) an eine staatliche Prüfstelle übermitteln.

Für Mieter in fernwärmeversorgten Gebäuden gibt es Sonderreglungen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Vermieter.

Da die Soforthilfe unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch für den Monat Dezember 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie natürlich, auch weiterhin Energie einzusparen.

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