Befristete Umsatzsteuersenkung

von Administrator (Kommentare: 0)

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die Bundesregierung hat im Zuge des Konjunktur- und Zukunftspaktes eine befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Somit sinkt auch der ermäßigte Steuersatz im Bereich der Trinkwasserversorgung übergangsweise von 7 auf 5%.

Für den bei der Jahresabrechnung 2020 anzuwendenden Umsatzsteuersatz ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung entscheidend. Bei uns ist dies der 31.12.2020 (Zwischenabrechnungen ausgenommen), da hier die „vollständige Lieferung“ erfolgt. Somit gilt der von 01.07. – 31.12.2020 gültige Steuersatz für die gesamte Wasserlieferung 2020. Die Wasserverbrauchsgebühren (1,40 €/m³ netto) werden somit für das ganze Jahr (01.01. - 31.12.) bei der Jahresabrechnung 2020 mit 5 % versteuert.

Sie müssen aktuell nichts weiter tun. Zum 31.12.2020 erfolgt dann wie gewohnt die Zählerablesung. Nach Meldung des Zählerstandes erstellen wir Ihre Jahresabrechnung, eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2020 ist nicht erforderlich!

Bitte beachten Sie, dass der Abschlag zum 01.10.2020 bereits der 5%-igen Versteuerung unterliegt. Sie erhalten hierzu kein neues Abschlagsinformationsschreiben. Die für das Jahr 2020 festgelegte Höhe der Abschlagszahlungen bleibt unverändert. Evtl. zu viel entrichtete Zahlungen werden dann von uns automatisch mit der Jahresabrechnung ausgeglichen.

Hinweis: Schmutz- bzw. Niederschlagswassergebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer!

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